Der Schutz der Kinder und Jugendlichen – ein gesetzlicher Auftrag an die Schule

Kindes­wohl­ge­fähr­dung in der Schule aus recht­licher Perspektive

Kinderschutz Sachsen

Die Schulen in Sachsen haben einen Erzie­hungs- und Bildungs­auf­trag gegen­über jedem jungen Men­schen, der ihm anver­traut ist. Damit ver­bun­den ist auch ein Schutz­auf­trag, dem Lehrer­innen und Lehrer in Rah­men ihrer beruf­lichen Tätig­keit nach­kom­men müssen.

Sächsisches Schul­gesetz

Was ist Kindes­wohl­ge­fähr­dung?

Formen der Kindes­wohl­ge­fähr­dung