Bausteine für die Erstellung eines schuleigenen Schutzkonzeptes
Der Weg zum Schutzkonzept
Ein schuleigenes Schutzkonzept zu erstellen bedeutet Zeit zu investieren und in den Dialog mit allen Beteiligten zu treten. Das Ziel ist es, ein Schutzkonzept an der Schule zu haben, das von allen gelebt wird. Eine Schutzkonzeptentwicklung wird auch Schutzprozess genannt, in dem neben der Unterstützung durch die Schulleitung eine gut zusammengesetzte Projektgruppe die Steuerung des Prozesses übernimmt.
Damit die Arbeit am Schutzkonzept übersichtlich bleibt, wird empfohlen einzelne Bausteine zu betrachten und ggf. zu bearbeiten.
Kinderschutz als ChefInnensache – Standards für Schutzkonzepte
Alle sind gefragt – Die Risiko-Potenzial-Analyse
Regeln für Alle – Verhaltenskodex
Verdacht auf mögliche Kindeswohlgefährdung – Die Handlungsleitfäden
Beschwerde- und Anlaufstellen – eine Frage der Transparenz
Kooperation – Unterstützung durch externe Fachkräfte
Partizipation – gemeinsam zum Schutzkonzept mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern
Prävention – Handeln bevor es zu spät ist
Kinderschutz als ChefInnensache – Standards für Schutzkonzepte
Welche Bestandteile hat ein Schutzkonzept und welche ersten Schritte sind für die Entwicklung eines individuellen Schutzkonzeptes wichtig?
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Prozessbeschreibungen, Voraussetzungen, Leitungsverantwortung, Projektgruppe und Unterstützungsmöglichkeiten
→ Standards für Schutzkonzepte – Kinder in guten Händen
Kurzfilm des DKSB LV Sachsen
→ Sicheres Aufwachsen für Kinder und Jugendliche – Bestandteile von Schutzkonzepten in Einrichtungen
Kurzfilm des DKSB LV Sachsen
→ Kinder in guten Händen – Best Practice Schutzkonzepte
Broschüre des DKSB LV Sachsen
→ NEU! – Praxisleitfaden zur Erstellung eines Schutzkonzeptes für Schulen in Sachsen
Die LSJ Sachsen hat in enger Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen (DKSB) diesen Praxisleitfaden zur schulorganisatorischen Umsetzung der Schutzkonzeptentwicklung erstellt. Der Praxisleitfaden gibt einen guten Überblick auf alle Bausteine eines Schutzkonzeptes inklusive Praxistipps und hilfreichen „Anlagen“ zur Umsetzung der Bausteine.
→ Einstieg und Entscheidung für den Prozess bei der Entwicklung von Schutzkonzepten
Initiative Schule gegen Sexuelle Gewalt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (UBSKM)
→ Kinderschutz und Schule -Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen
Der Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten wurde von der Kultusministerkonferenz im März 2023 beschlossen. Damit sollen Schulen für den Prozess der Schutzkonzeptentwicklung und in der Arbeit mit Schutzkonzepten unterstützt werden.
→ Personalverantwortung
Überblick und weiterführendes Material der Initiative Schule gegen Sexuelle Gewalt des UBKSM
→ Broschüre „Kein Raum für Missbrauch: Personalverantwortung bei Prävention und Intervention nutzen!“
Wie Institutionen im Rahmen von Schutzkonzepten vorbeugend oder bei Verdacht auf
sexuellen Missbrauch durch eine*n Mitarbeiter*in arbeitsrechtlich vorgehen können. Überblick und weiterführendes Material der Initiative Schule gegen Sexuelle Gewalt des UBKSM
→ Was ist los mit Jaron?
Digitaler Grundkurs für Grundschule und weiterführende Schule zum Schutz von Schüler*innen vor sexuellem Missbrauch. Kooperation des UBSKM und der Kultusbehörden der Länder im Rahmen der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“
→ Präsenz und Online-Fortbildungen für Kollegien in der Schule
Bitte wenden Sie sich hierzu an Frau Katja Sturm vom DKSB LV Sachsen
Alle sind gefragt – Die Risiko-Potenzial-Analyse
Was klappt an Ihrer Schule gut, welche Handlungsabläufe sind bekannt und welche „Schätze“ haben Sie? Und gibt es Bereiche in Ihrer Schule, die eventuell Risiken für Schülerinnen und Schüler darstellen? Dieser Baustein bietet sich zum Anfang Ihrer Erstellung eines Schutzkonzeptes an, damit Sie einen guten Überblick auf bereits vorhandene Bestandteile und mögliche „Schwachstellen“ bekommen.
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Anwendung und Umsetzung der Risiko-Potenzial-Analyse
Die Risiko-Potential-Analyse umfasst im besten Fall die Befragung aller Beteiligten (Mitarbeitende, Externe, Eltern, Schülerinnen und Schüler) Ihrer Einrichtung rund um das Thema Kinderschutz. Die Fragenkataloge widmen sich allen hier vorgestellten Bausteinen eines Schutzkonzeptes. Es gibt vorgefertigte Fragenkataloge für die einzelnen Gruppen aller Beteiligten als auch Auswertungsvorschläge, die Sie in Ihren Projektgruppen verwenden und auch anpassen können. Diese können Sie gern beim DKSB, Landesverband Sachsen erfragen.
→ Risiko-Potenzial-Analyse
Überblick und Materialbereitstellung (z. B. Checkliste über arbeitsfeldspezifische Risiken im System Schule) – Initiative Schule gegen Sexuelle Gewalt des UBKSM
→ Ausgebildete Prozessberaterinnen und Prozessberater der LaSuB beraten Sie und Ihre Projektgruppe bei der Entwicklung und Umsetzung Ihres Schutzkonzeptes.
Sie erarbeiten eine Risiko-Potenzial-Analyse für Ihre Einrichtung gemeinsam mit Ihnen, Ihren Fachkräften, den Eltern, Kindern und Jugendlichen. Für mehr Informationen zur Umsetzung der Risiko-Potenzial-Analyse nehmen Sie bitte Kontakt zu Frau Katja Sturm vom DKSB LV Sachsen auf.
Regeln für Alle – Verhaltenskodex
Die Erstellung eines Verhaltenskodex bedeutet klare und verbindliche Regeln zu erarbeiten, wie in der Einrichtung miteinander umgegangen wird. Er soll für alle Beteiligten in Schule einen Rahmen schaffen, der Grenzverletzungen und Missbrauch verhindert. Dabei bietet der Verhaltenskodex beiden Seiten Transparenz und Schutz: Schülerinnen und Schülern vor Gewalt und dem Personal vor unbegründetem Verdacht.
Einige Regeln werden Sie bestimmt schon in Ihrer Einrichtung, z. B. in der Hausordnung, festgelegt haben, andere müssen vielleicht noch abgestimmt werden. Das macht sich am besten, wenn Sie möglichst viele Beteiligte, wie z.B. die Schülerinnen und Schüler, einbeziehen.
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Die Erarbeitung des Bausteins Verhaltenskodex
→ Der Verhaltenskodex – Überblick und Materialbereitstellung
(z. B. Formulierungsvorschläge zu Zielen, Verbindlichkeit und erforderlicher Transparenz des Verhaltenskodex) – Initiative Schule gegen Sexuelle Gewalt des UBKSM
→ Baustein 2: Hausordnung und Verhaltenskodex
Beispiele Guter Praxis aus dem Modellprojekt „Kinder in guten Händen – Schutzkonzepte an Schulen“ des DKSB Landesverband Sachsen
→ Beispiel eines Verhaltenskodex der Grundschule Öjendorfer Damm
→ Beispiel eines Verhaltenskodex der Astrid-Lindgren-Schule (Gemeinschaftsgrundschule)
→ Grenzwahrender Umgang in Kitas – Verkehrte Welt
Kurzfilm der Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH aus Berlin. Der Miniclip verdeutlicht die Sicht der Kinder auf das Regelwerk in der Kita.
→ „… das merk ich am Herz“
Ein Kurzfilm vom Katholischen Netzwerk Kinderschutz im Erzbistum Berlin zu Nähe & Distanz aus Sicht von Kindern und Jugendlichen.
Verdacht auf mögliche Kindeswohlgefährdung – Die Handlungsleitfäden
Wie gehen Sie an Ihrer Schule ganz konkret bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung vor? Wer muss was wann und wohin melden?
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Handlungsleitfäden bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung in der Schule
Handlungsleitfäden bieten eine klare Vorgehensweise, übersichtliche Ablaufschemata und eine möglichst alltagspraktische Handhabung zum Vorgehen bei Verdacht einer möglichen Kindeswohlgefährdung. In den Handlungsleitfäden wird benannt, wann und durch wen externe Partner, wie z.B. die insoweit erfahrene Fachkraft und andere wichtige Ansprechpersonen, hinzugezogen werden.
Es wird empfohlen, dass ein schuleigenes Schutzkonzept konkrete Handlungsleitfäden für die drei folgenden Bereiche enthält:
- bei vermuteter Kindeswohlgefährdung im familiären Umfeld
- bei grenzverletzendem Verhalten unter Kindern und Jugendlichen
- bei vermuteter Kindeswohlgefährdung durch Erwachsene und Mitarbeitende in der Einrichtung
→ Handlungsleitfaden in der Schule
Überblick und Fortbildungsangebot für Kollegien und Steuergruppen zur Erarbeitung von Handlungsleitfäden des DKSB Landesverband Sachsen.
→ Baustein 6: Handlungsleitfäden
Beispiele Guter Praxis aus dem Modellprojekt „Kinder in guten Händen – Schutzkonzepte an Schulen“ des DKSB Landesverband Sachsen
→ Interventionsplan: Informationen zur Erarbeitung aller drei Handlungsleitfäden und zusätzliches Material
Initiative Schule gegen Sexuelle Gewalt des UBKSM
→ Ordner Kinderschutz und Schule
Der Ordner beinhaltet die relevanten Materialien zum Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Landkreis Görlitz in komprimierter und übersichtlicher Form. Projekt „Soziales Frühwarnsystem im Landkreis Görlitz – Netzwerke Frühe Hilfen in Kooperation mit dem Landesamt für Schule und Bildung (LasuB), Standort Bautzen
→ Beispiel eines Handlungsleitfadens im Schutzkonzept der Regenbogenschule Bad Doberan zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Das Schutzkonzept der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung beinhaltet u.a. den für sich erarbeiteten Handlungsleitfaden bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt bei Kindern und Jugendliche.
Beschwerde- und Anlaufstellen – eine Frage der Transparenz
An wen können sich Kinder und Jugendliche in der Schule bei Sorgen und Nöten wenden? Fast alle Schulen haben Vertrauenslehrer, Kummerkasten, Schulsozialarbeit und andere Anlaufstellen. Doch sind diese den Kindern und Jugendlichen bekannt? Und wie und wo können sich die Schülerinnen und Schüler oder auch Eltern angemessen beschweren – und vor allen Dingen: was passiert mit der Beschwerde?
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Beschwerde- und Anlaufstellen
→ Informationen und Erarbeitung zu Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen in der Schule
Initiative Schule gegen Sexuelle Gewalt des UBKSM
→ Baustein 12: Beschwerde- und Anlaufstellen
Beispiele Guter Praxis aus dem Modellprojekt „Kinder in guten Händen – Schutzkonzepte an Schulen“ des DKSB Landesverband Sachsen
→ Beispiel des Beschwerdemanagements der Regenbogenschule, Förderschule des Kreises Unna
Kooperation – Unterstützung durch externe Fachkräfte
Welche Unterstützung, insbesondere bei einem Verdachtsfall, ist notwendig, um in dieser Situation kompetent zu handeln? Wer sollte mit ins Boot geholt werden?
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Kooperationspartner und externe Fachkräfte finden
Schulen können und müssen Fälle möglicher Kindeswohlgefährdung nicht alleine bewältigen. Sowohl in organisatorischer als auch in fachlicher Hinsicht ist es nicht nur ratsam, sondern auch notwendig, Kooperationen und Unterstützung durch externe Partner, z.B. insoweit erfahrene Fachkräfte, zu nutzen. Dabei ist es hilfreich ein Netzwerk von festen Kooperationspartnern aufzubauen, um tragfähige Kooperationsbeziehungen zu entwickeln.
→ Netzwerk für Kinderschutz und frühe Hilfen in Sachsen
Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen existieren in allen sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten. Sie sind regional unterschiedlich gestaltet. Ihre Gesamtsteuerung ist beim jeweiligen Jugendamt angesiedelt und wird von Netzwerkkoordinierenden ausgeübt. Sie können Ihre Schule an insoweit erfahrene Fachkräfte und Beratungsstellen vermitteln.
→ Die Insoweit erfahrene Fachkraft
Beratung für Fachkräfte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung – Ein kurzer Erklärfilm über die Rolle der „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ im Kinderschutz (gem. § 8a SGB VIII und § 4 KKG) des Netzwerkbüros Kinderschutz und Frühe Hilfen Görlitz
→ Baustein 8 – Kooperation
Beispiele Guter Praxis aus dem Modellprojekt „Kinder in guten Händen – Schutzkonzepte an Schulen“ des DKSB Landesverband Sachsen
→ Hilfe und Unterstützung bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt
Überblick auf Unterstützungsstellen in Sachsen in der Kinder- und Jugendarbeit, erstellt vom Kinder- und Jugendring Sachsen e.V.
→ Was hilft? Was hilft nicht?
Die Website von Zartbitter e. V. bietet Informationen zur Unterstützung für von sexueller Gewalt betroffene Jugendliche und ihre FreundInnen. Hier finden Jugendliche und Fachkräfte wichtige Tipps, wie man sich verhalten kann um sie oder ihn zu unterstützen. Aber auch Dinge, die man unbedingt vermeiden sollte.
→ Kooperation
Informationen zur Erarbeitung des Bausteins Kooperation der Initiative Schule gegen Sexuelle Gewalt des UBKSM
Partizipation – gemeinsam zum Schutzkonzept mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern
Partizipation, auch Mitbestimmung oder Beteiligung, ist ein wichtiger Bestandteil eines Schutzkonzeptes in der Schule. Kinder und Jugendliche sollen erfahren, dass sie bei Dingen, die sie selbst betreffen, mitentscheiden dürfen, dass ihre Meinung zählt und sie das Recht haben mitzuwirken. Auch die Einbeziehung von Eltern ist bedeutsam, denn auch sie spielen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eine wichtige Rolle im Schutzprozess.
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Möglichkeiten der Umsetzung gelebter Partizipation in der Schule
Eine wichtige Leitfrage zuerst: Ist Beteiligung an Ihrer Schule wirklich gewollt und wird von allen unterstützt? Eine Schule, die Beteiligungskultur von Schülerinnen und Schülern unterstützt und Entscheidungsspielräume ermöglicht, erleichtert ihnen das Wissen über und den Zugang zu Kinderrechten und ermutigt sie, Probleme zu erkennen und sich Hilfe und Unterstützung zu holen.
→ Baustein 13 – Beteiligung
Beispiele Guter Praxis aus dem Modellprojekt „Kinder in guten Händen – Schutzkonzepte an Schulen“ des DKSB Landesverband Sachsen-Anhalt
→ Partizipation
Informationen und weiteres Material zur Erarbeitung des Bausteins Partizipation der Initiative Schule gegen Sexuelle Gewalt des UBKSM
→ Partizipation als Stufenmodell
Stufen der Beteiligung nach Roger Hart (1992) und Wolfgang Gernert (1993) – Link zur Website des Landesjugendring Hamburg e.V.
→ Leipziger Kinder- und Jugendbüro
unterstützt Sie gern mit Angeboten und Projekten zur Umsetzung der Themen Beteiligung und Kinderrechte an Ihrer Schule
→ Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Sachsen
Bietet Ihnen einen Überblick auf die Beteiligungslandschaft in Sachsen, gut strukturiertes Wissen, Möglichkeiten zur Vernetzung, Veranstaltungen und unterstützt Anliegen und Themen, die von Akteuren und Akteurinnen aus dem Feld der Kinder- und Jugendbeteiligung an sie herangetragen werden.
→ Kinderrechte in Deutschland – Die Internetseite des deutschen Kinderhilfswerks
Bietet vielfältige Informationen und Materialien zu den Themen Kinderrechte, Kinderrechtebildung, Beteiligung wie auch zur Praxis und zum Bundesnetzwerk. Insbesondere sind die Methodendatenbank, um direkt mit Kindern zu Kinderrechten zu arbeiten, und der digitale Kinderrechtekoffer zum Download zu erwähnen.
→ Sternenklar – Das sind Kinderrechte!
Kinderrechte leicht erklärt! Der 3-minütige Animationsfilm zeigt, was Kinderrechte sind und welche Bedeutung sie für Kinder und Jugendliche haben. Weiterhin gibt es auf der Seite des Kindermissionswerks „Die Sternsinger“ Unterrichtsmaterial zum Thema.
→ Kinderrechte leicht erklärt! Die Infobroschüre des Frankfurter Kinderbüros zu den Kinderrechten – für Kindergartenkinder, Grundschulkinder und Jugendliche
Kinderrechte leicht erklärt gibt Erwachsenen und Kindern die Möglichkeit, gemeinsam einen Blick in die Kinderrechtskonvention zu werfen und sich mit ihren Inhalten zu beschäftigen. Kinderrechte leicht erklärt gibt es für drei Altersgruppen (Kindergarten, Grundschule, ab 11 Jahren) sowie in leichter Sprache für die Schulkinder.
→ Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Diese allgemeine Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wurden im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „Für ein kindergerechtes Deutschland“ entwickelt und diese für die Bereiche Kita, Schule, Kommune, Erzieherische Hilfen und Jugendarbeit spezifiziert. Das Ergebnis ist ein Heft mit Qualitätsstandards und konkreten Handlungsschritten für die Umsetzung von guter Partizipation vor Ort.
Prävention – Handeln bevor es zu spät ist
Beobachten Sie in Ihrer Einrichtung zunehmend aggressives Verhalten und Mobbing, Rückzugs- und Vermeidungsverhalten, Essstörungen, fehlende Konfliktlösungsfähigkeiten oder auch Suchtverhalten bei Schülerinnen und Schülern? Darum ist es ungemein wichtig, Kinder und Jugendliche stark zu machen, d.h., die Entwicklung von Lebenskompetenzen zu fördern, beispielsweise die soziale Kompetenz, die Selbstwirksamkeit oder auch die Risikokompetenz.
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Handeln bevor es zu spät ist
Prävention ist nicht nur im Kontext eines Schutzkonzeptes, sondern generell im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule von zentraler Bedeutung.
Durch die Verankerung von gut strukturierten und passfähigen Präventions- und Gesundheitsförderungsangeboten in der Schule und damit auch im Schutzkonzept, können die Themen von Lehrkräften, Mitarbeitenden, Eltern, Kindern und Jugendlichen gut in den Blick genommen werden.
Das bedeutet ganz konkret sich mit vielen, auch „unbequemen“ Themen auseinanderzusetzen, wie z.B. Vorbildwirkung, Beteiligung von Kindern, Eltern, evtl. Durchführungen von Befragungen, Bestandsaufnahmen bisheriger Angebote und vieles mehr.
→ Baustein 9: Prävention
Beispiele Guter Praxis aus dem Modellprojekt „Kinder in guten Händen – Schutzkonzepte an Schulen“ des DKSB Landesverband Sachsen
→ Lernportal zur Förderung von Lebenskompetenz „Junge Sachsen fit fürs Leben“
Unterstützungsinstrumente zur Gesundheitsförderung und Prävention in Schule und Hort in Sachsen. Das Portal der LSJ Sachsen e.V. hilft die Umsetzung der (vor)schulischen Gesundheitsförderung zu strukturieren und durch praxisrelevante Projekt- und Materialangebote zu unterstützen. Im Kontext des Themas Kindeswohlgefährdung sind besonders geeignete Angebote und Materialien im Portal mit dem Kürzel „KW“ gekennzeichnet.
→ Präventionsangebote
Überblick und Materialbereitstellung – Initiative Schule gegen Sexuelle Gewalt des UBKSM
→ Prävention im Team (PiT)
Aktuelle Präventionsangebote der einzelnen Regionen in Sachsen – Sächsisches Staatsministerium des Innern, Geschäftsstelle des Landespräventionsrates im Freistaat Sachsen
→ Ist das Kindeswohl gefährdet? Prävention
Überblick auf präventive Bausteine für eine Schutzkonzepterstellung in der Kinder- und Jugendarbeit, erstellt vom Kinder- und Jugendring Sachsen e.V.
Das Leitbild – Schutz im Schulprogramm verankern
Das Leitbild beschreibt am besten das Selbstverständnis, die Werte und Grundsätze in Ihrer Schule kurz und prägnant. Es richtet sich an alle Mitarbeitenden, Schüler und Schülerinnen und deren Eltern sowie an die Öffentlichkeit. Es gibt Antworten auf die Fragen: Wofür stehen wir?
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Erarbeitung des Leitbildes im Sinne des Schutzkonzeptes
Wenn der Schutzauftrag gegen Kindeswohlgefährdung und Ächtung von Gewalt in jeglicher Form im Leitbild der Schule oder im Schulprogramm festgeschrieben ist, macht sie deutlich, dass sie die Verantwortung für den Kinderschutz annimmt und trägt. Dabei empfiehlt es sich, alle Mitarbeitende in die Erstellung des Leitbildes einzubeziehen. Es soll jedem und jeder verständlich und zugänglich sein. Da das Leitbild meist das Ergebnis des Schutzprozesses widerspiegelt, sollte es am besten am Ende der Schutzkonzepterstellung in Angriff genommen werden.
→ Leitbild – Warum ist es für ein Schutzkonzept wichtig?
Beispiele Guter Praxis aus dem Modellprojekt „Kinder in guten Händen – Schutzkonzepte an Schulen“ des DKSB Landesverband Sachsen
→ Leitbild
Informationen und Formulierungsvorschläge für ein Leitbild zum Download zur Erarbeitung des Bausteins Partizipation der Initiative Schule gegen Sexuelle Gewalt des UBKSM
→ Das Leitbild am Beispiel der Grundschule Bad Münder
Ein kurzer Erklärfilm, in dem die Film-AG der Grundschule Bad Münder versucht das Leitbild ihrer Schule anschaulich zu machen und kindgerecht für die Schülerinnen und Schüler darzustellen.